Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sarah Betzer – Darkgiantpaws
nachfolgend „Hundeschule“ genannt
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Hundeschule und ihren Kunden über Leistungen insbesondere in den Bereichen Hundeverhalten, Verhaltensberatung, Hundetraining, Intensivtraining, Online-Beratung, Online-Programme, Webinare, digitale Inhalte, Vorträge, Workshops, Seminare, Hospitationen und Train-the-Trainer-Angebote.
(2) Abweichende individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Ergänzend gelten die jeweilige Leistungsbeschreibung, die Buchungsbestätigung sowie gegebenenfalls gesonderte Teilnahmebedingungen des gebuchten Angebots.
2. Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Angeboten auf der Website, in sozialen Netzwerken oder anderen Medien stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
(2) Ein Vertrag kann insbesondere über ein Buchungssystem, Onlineformular, WhatsApp, E-Mail, telefonisch oder durch sonstige individuelle Terminvereinbarung zustande kommen.
(3) Der Vertrag kommt mit ausdrücklicher Buchungs- oder Terminbestätigung durch die Hundeschule beziehungsweise durch die Bestätigung innerhalb des verwendeten Buchungssystems zustande.
(4) Der Kunde erhält vor Vertragsschluss die Möglichkeit, die geltenden AGB zur Kenntnis zu nehmen.
3. Leistungsgegenstand
(1) Die Hundeschule erbringt Dienstleistungen insbesondere im Bereich Hundeverhalten, Verhaltensanalyse, Beratung, Training sowie fachlicher Aus- und Weiterbildung.
(2) Geschuldet wird die vereinbarte Dienstleistung, nicht das Erreichen eines bestimmten Trainingserfolgs.
(3) Ein bestimmtes Verhalten des Hundes, eine bestimmte Geschwindigkeit der Verhaltensveränderung oder das Erreichen eines bestimmten Trainingsziels wird nicht geschuldet.
(4) Der Kunde erhält fachliche Einschätzungen, Handlungsvorschläge und Trainingsansätze. Die Umsetzung außerhalb der unmittelbaren Zusammenarbeit erfolgt in eigener Verantwortung.
(5) Eine verhaltensbezogene Einschätzung ersetzt keine tierärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung.
4. Gestaltung und Anpassung des Trainings
(1) Art, Reihenfolge und praktische Ausgestaltung des Trainings werden durch die Hundeschule unter Berücksichtigung des individuellen Hundes, seines Verhaltens, seiner körperlichen und psychischen Belastbarkeit sowie der konkreten Trainingssituation bestimmt.
(2) Bestandteil einer gebuchten Trainingszeit können insbesondere Verhaltensbeobachtung, Anamnese, Analyse, theoretische Erläuterungen, Videoanalyse, Ruhephasen, Gespräche, Demonstrationen sowie praktische Arbeit sein.
(3) Ein Anspruch darauf, dass die gesamte gebuchte Zeit ausschließlich aus aktiver praktischer Arbeit mit dem Hund besteht, besteht nicht.
(4) Die Hundeschule darf Übungen verändern, unterbrechen oder beenden, wenn dies aus fachlichen, gesundheitlichen, tierschutzrechtlichen oder sicherheitsbedingten Gründen erforderlich erscheint.
(5) Eine solche fachlich erforderliche Anpassung des Trainings stellt keine Nichterbringung der geschuldeten Leistung dar, sofern die Hundeschule die gebuchte Zeit für Beratung, Analyse, Training oder andere vertragsgemäße Inhalte zur Verfügung stellt.
5. Mitteilungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde muss vor Trainingsbeginn sämtliche für Training und Sicherheit relevanten Umstände vollständig mitteilen.
Hierzu gehören insbesondere bekannte oder vermutete Erkrankungen, Schmerzen, körperliche Einschränkungen, Medikamentengaben, frühere Beißvorfälle sowie aggressives, defensives oder sonstiges potenziell gefährliches Verhalten gegenüber Menschen oder Tieren.
(2) Änderungen sind der Hundeschule unverzüglich mitzuteilen.
(3) Das Verschweigen sicherheitsrelevanter Informationen kann zum sofortigen Ausschluss vom Training führen.
6. Verantwortung für den Hund
(1) Der Kunde bleibt während der gesamten Veranstaltung verantwortlicher Halter beziehungsweise Aufsichtsperson des Hundes.
(2) Dies gilt auch dann, wenn die Hundeschule den Hund kurzfristig führt oder eine Übung demonstriert.
(3) Der Kunde ist für die sichere Verwahrung und Sicherung seines Hundes verantwortlich.
7. Haftpflichtversicherung und Gesundheitszustand
(1) Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen.
(2) Die Hundeschule kann jederzeit einen Versicherungsnachweis verlangen.
(3) Ohne ausreichenden Versicherungsnachweis kann die Teilnahme verweigert werden.
(4) Hunde mit ansteckenden Krankheiten dürfen nicht am Präsenztraining teilnehmen.
(5) Läufige Hündinnen sind grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Die Hundeschule kann jedoch besondere organisatorische oder sicherheitsbedingte Vorgaben machen.
8. Sicherung des Hundes
(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Halsband, Leine, Maulkorb und sonstige eingesetzte Sicherungsmittel hinsichtlich Größe, Material, Verschluss, Bruchlast und Zustand für den jeweiligen Hund geeignet sind.
(2) Die Ausrüstung ist vor Trainingsbeginn vom Kunden zu Hause auf sicheren Sitz und Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
(3) Ein Halsband muss so sitzen, dass der Hund es auch bei rückwärtsgerichtetem Zug nicht über Kopf oder Ohren abstreifen kann.
(4) Das Halsband muss ausreichend breit und der Größe sowie dem Gewicht des Hundes angemessen sein.
(5) Ein ausschließliches Training am Geschirr wird nicht angeboten.
(6) Die Hundeschule kann Klickverschlüsse oder andere nach ihrer Einschätzung unzureichende Verschlüsse ablehnen.
(7) Die verwendete Leine muss für Gewicht, Kraft und Verhalten des Hundes geeignet sein und über einen ausreichend belastbaren Karabiner beziehungsweise Sicherheitskarabiner verfügen.
(8) Dünne, beschädigte, stark rutschige oder hinsichtlich ihrer Bruchlast ungeeignete Leinen können von der Hundeschule abgelehnt werden.
9. Maulkorb
(1) Bei aggressivem, potenziell aggressivem, unsicher einzuschätzendem oder bereits durch Beißvorfälle aufgefallenem Verhalten kann die Hundeschule das Tragen eines Maulkorbs zwingend vorschreiben.
(2) Der Maulkorb muss für den Hund geeignet, ausreichend tief und ausbruchssicher sein.
(3) Der Kunde muss bereits vor dem Termin überprüfen, dass der Hund den Maulkorb weder mit den Pfoten noch durch Abstreifen oder andere Bewegungen selbstständig entfernen kann.
(4) Soweit dies für die sichere Verwendung erforderlich ist, kann die Hundeschule zusätzliche Sicherungen, beispielsweise einen Kinnriemen oder eine Verbindung zum Halsband, verlangen.
(5) Ein ungeeigneter Maulkorb kann von der Hundeschule abgelehnt werden.
(6) Verweigert der Kunde eine aus Sicherheitsgründen verlangte Sicherungsmaßnahme, darf die Hundeschule die praktische Arbeit mit dem Hund verweigern oder das Training beenden.
10. Ankunft am Trainingsort
(1) Der Hund verbleibt bei Ankunft grundsätzlich zunächst im Fahrzeug.
(2) Das Ausladen erfolgt erst nach ausdrücklicher Freigabe durch die Hundeschule.
(3) Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass der Hund während einer erforderlichen Wartezeit sicher und tierschutzgerecht untergebracht ist.
(4) Insbesondere bei warmen Temperaturen muss durch geeignete Maßnahmen eine Überhitzung des Fahrzeugs ausgeschlossen werden.
11. Minderjährige und Begleitpersonen
(1) Babys und Kleinkinder sind bei praktischen Trainings, Workshops und Seminaren grundsätzlich ausgeschlossen.
(2) Die Teilnahme minderjähriger Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Hundeschule.
(3) Begleitpersonen haben sämtliche Sicherheitsanweisungen ebenfalls einzuhalten.
12. Vier-Stunden-, Zwei-Tage- und Vier-Tage-Intensivtraining
(1) Für Intensivtrainings gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichte Leistungsbeschreibung.
(2) Die dort genannte Dauer bezeichnet den für den Kunden reservierten Leistungszeitraum.
(3) Theorie, Anamnese, Verhaltensanalyse, Pausen, Ruhezeiten des Hundes, Standortwechsel, Trainingsbesprechungen, Videoanalyse und Auswertung können Bestandteil dieses Zeitraums sein.
(4) Ein Intensivtraining darf durch die Hundeschule fachlich verändert, unterbrochen oder inhaltlich angepasst werden, wenn der körperliche oder emotionale Zustand des Hundes, das Verhalten des Hundes oder Sicherheitsgründe dies erforderlich machen.
13. Abbruch eines bereits begonnenen Trainings durch den Kunden
(1) Bricht der Kunde ein bereits begonnenes Training aus einem Grund ab, den die Hundeschule nicht zu vertreten hat, bleibt der Vergütungsanspruch der Hundeschule nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bestehen.
(2) Dies gilt insbesondere bei einem Abbruch aufgrund persönlicher Entscheidung des Kunden, Zeitmangels, mangelnder Bereitschaft zur weiteren Teilnahme, Überforderung des Kunden, Reiseplanung oder weil der Kunde die weitere Durchführung nicht mehr wünscht.
(3) Die freiwillige Nichtinanspruchnahme eines Teils der für den Kunden reservierten Leistung begründet für sich genommen keinen Anspruch auf anteilige Erstattung.
(4) Gesetzliche Kündigungs-, Minderungs-, Rücktritts-, Widerrufs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
14. Abbruch oder Anpassung durch die Hundeschule
(1) Die Hundeschule kann praktische Übungen oder die weitere praktische Arbeit mit dem Hund insbesondere dann abbrechen oder verändern, wenn der Hund körperlich oder psychisch nicht weiter belastbar erscheint, eine Gefährdung von Menschen oder Tieren besteht, der Kunde Sicherheitsanweisungen nicht einhält, erforderliche Sicherungsmittel fehlen oder ungeeignet sind, der Kunde relevante Informationen verschwiegen hat,
eine tierschutzgerechte Weiterführung in der konkreten Situation nicht möglich erscheint.
(2) Soweit möglich, wird die gebuchte Zeit in solchen Fällen für alternative vertragsgemäße Leistungen wie Beratung, Analyse, theoretische Besprechung, Auswertung oder Planung der weiteren Vorgehensweise genutzt.
(3) Ein Anspruch auf anteilige Rückzahlung entsteht allein durch die fachlich oder sicherheitsbedingt erforderliche Änderung des Trainingsinhalts nicht.
(4) Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
15. Ausschluss vom Training
(1) Die Hundeschule kann einen Kunden oder Hund mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn eine Fortsetzung aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar ist oder der Kunde erheblich gegen vertragliche Pflichten verstößt.
(2) Dies gilt insbesondere bei Missachtung von Sicherheitsanweisungen, ungeeigneter Sicherung des Hundes, verschwiegenem Aggressionsverhalten, Gefährdung anderer Teilnehmer oder unerlaubten Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen.
(3) Gesetzliche Ansprüche beider Vertragsparteien im Zusammenhang mit einem solchen Ausschluss bleiben unberührt.
16. Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch Kunden
(1) Foto-, Video- und Tonaufnahmen während Trainings, Seminaren, Workshops, Vorträgen, Hospitationen, Train-the-Trainer-Angeboten und sonstigen Veranstaltungen sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Hundeschule verboten.
(2) Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufnahme ausschließlich für private Zwecke bestimmt ist.
(3) Insbesondere das heimliche Aufzeichnen von Gesprächen oder Trainingsinhalten ist untersagt.
(4) Bei einem Verstoß kann die Hundeschule die Aufnahme beziehungsweise weitere Aufnahme untersagen und den Kunden von der Veranstaltung ausschließen.
(5) Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder gewerbliche Verwendung von unberechtigt erstellten Aufnahmen ist untersagt, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt.
(6) Weitergehende gesetzliche Ansprüche der Hundeschule bleiben unberührt.
17. Aufnahmen durch die Hundeschule
(1) Aufnahmen zu Trainings-, Analyse- oder Dokumentationszwecken dürfen im rechtlich zulässigen Umfang erstellt werden.
(2) Die Veröffentlichung identifizierbarer Personen für Werbung, Website, Social Media oder vergleichbare Zwecke erfolgt nur, wenn hierfür eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht.
(3) Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
18. Zahlung
(1) Preise ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung beziehungsweise dem individuell vereinbarten Angebot.
(2) Bei einem Gesamtpreis von mehr als 200 € ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsschluss beziehungsweise Rechnungsstellung eine Anzahlung von 200 € zu leisten.
(3) Der verbleibende Restbetrag muss spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin beziehungsweise Beginn des Angebots vollständig eingegangen sein.
(4) Erfolgt die Buchung weniger als 4 Wochen vor dem Termin, ist der noch offene Gesamtbetrag sofort fällig.
(5) Bei Leistungen mit einem Gesamtpreis von 200 € oder weniger ist der vollständige Rechnungsbetrag sofort fällig.
(6) Bei kurzfristigen Buchungen kann die Hundeschule eine sofortige vollständige Zahlung verlangen.
(7) Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist der Zahlungseingang.
(8) Wird eine geschuldete Zahlung trotz Fälligkeit nicht geleistet, ist die Hundeschule nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die Leistung bis zur Zahlung zurückzuhalten und nach erfolgloser angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten beziehungsweise weitere gesetzliche Rechte geltend zu machen.
19. Stornierung von Intensivtrainings
(1) Vier-Stunden-, Zwei-Tage- und Vier-Tage-Intensivtrainings können bis einschließlich 10 Kalendertage vor Beginn storniert werden.
(2) Bei einer Stornierung weniger als 10 Kalendertage vor Beginn oder bei Nichterscheinen kann die Hundeschule den vereinbarten Preis beziehungsweise einen entsprechenden Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verlangen.
(3) Soweit hierfür eine pauschalierte Entschädigung von 100 % des vereinbarten Preises angesetzt wird, bleibt dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Termins sowie ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
(5) Eine Erkrankung des Kunden oder Hundes, berufliche Verpflichtungen, Reiseprobleme oder andere persönliche Verhinderungen begründen für sich genommen keinen Anspruch auf kostenfreie kurzfristige Stornierung.
(6) Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
20. Seminare, Workshops und Präsenzvorträge
(1) Seminare, Workshops und Präsenzvorträge werden für einen bestimmten Termin beziehungsweise Zeitraum gebucht.
(2) Inhalt und Umfang ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung.
(3) Die Hundeschule kann Ablauf und Inhalte fachlich oder organisatorisch anpassen, solange der wesentliche Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
(4) Für Stornierungen gelten die bei Buchung ausgewiesenen Bedingungen. Fehlt eine besondere Regelung, gelten die Regelungen nach § 19 entsprechend.
21. Train the Trainer
(1) Train-the-Trainer-Angebote richten sich an Hundetrainer, angehende Hundetrainer oder vergleichbar beruflich tätige Personen.
(2) Ein bestimmter beruflicher, wirtschaftlicher oder fachlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
(3) Die Teilnahme begründet keine Zertifizierung, Lizenzierung oder Berechtigung, sich als durch Sarah Betzer oder Darkgiantpaws ausgebildeter beziehungsweise zertifizierter Trainer zu bezeichnen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(4) Trainingsbücher, Präsentationen, Handouts, Konzepte, Texte, Grafiken und sonstige Unterlagen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben, veröffentlicht, verkauft, vervielfältigt oder als eigene Schulungsunterlagen eingesetzt werden.
22. Hospitationen
(1) Hospitationen richten sich ausschließlich an angehende oder bereits tätige Hundetrainer beziehungsweise vergleichbare Fachpersonen.
(2) Ein entsprechender Nachweis kann verlangt werden.
(3) Sämtliche personenbezogenen oder vertraulichen Informationen über Kunden der Hundeschule sind vertraulich zu behandeln.
(4) Eigenständige Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis verboten.
(5) Die Hospitation gewährt kein Recht zur Vervielfältigung oder wirtschaftlichen Nutzung interner Methoden, Unterlagen oder Schulungsmaterialien.
23. Online-Dienstleistungen
(1) Hierzu gehören insbesondere Online-Beratungen, live durchgeführte Webinare, digitale Live-Vorträge und betreute Online-Programme.
(2) Der Kunde ist für geeignete technische Voraussetzungen und eine funktionierende Internetverbindung verantwortlich.
(3) Technische Probleme auf Kundenseite begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Wiederholung oder Erstattung.
(4) Die Nichtteilnahme an einem vereinbarten Live-Termin oder die freiwillige Nichtnutzung einzelner Programmbestandteile begründet grundsätzlich keinen anteiligen Erstattungsanspruch.
(5) Gesetzliche Rechte, insbesondere das gesetzliche Widerrufsrecht, bleiben unberührt.
24. Digitale Inhalte
(1) Digitale Inhalte sind insbesondere aufgezeichnete Webinare und Vorträge, Videokurse, Downloads, PDFs, Trainingsbücher, Schulungsunterlagen und sonstige Dateien oder Inhalte, die digital bereitgestellt werden.
(2) Der Zugang ist ausschließlich für den jeweiligen Käufer bestimmt.
(3) Die Weitergabe von Zugangsdaten oder Inhalten an Dritte ist nicht gestattet.
(4) Sämtliche Inhalte bleiben urheberrechtlich geschützt.
(5) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, Weiterveräußerung, öffentliche Wiedergabe oder Verwendung in eigenen kostenpflichtigen Angeboten ist ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt.
25. Sofortige Bereitstellung digitaler Inhalte und Widerrufsrecht
(1) Wünscht der Verbraucher die sofortige Bereitstellung eines kostenpflichtigen digitalen Inhalts vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist, beginnt die Hundeschule erst mit der Bereitstellung, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.
(2) Gleichzeitig muss der Verbraucher ausdrücklich bestätigen, dass ihm bekannt ist, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
(3) Die erforderlichen Erklärungen werden im Bestellprozess gesondert eingeholt.
(4) Nach wirksamem Erlöschen des Widerrufsrechts kann der Vertrag nicht allein deshalb widerrufen oder rückabgewickelt werden, weil der digitale Inhalt bereits abgerufen, nicht angesehen, nur teilweise angesehen oder vom Kunden nicht mehr benötigt wird.
(5) Die Hundeschule übermittelt dem Kunden die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung einschließlich der abgegebenen Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger.
26. Nachbetreuung
(1) Eine Nachbetreuung ist ausschließlich dann Vertragsbestandteil, wenn sie in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich enthalten ist.
(2) Umfang und Dauer bestimmen sich nach dem gebuchten Angebot.
(3) Die Kontaktaufnahme erfolgt durch den Kunden.
(4) Nicht genutzte Betreuungszeiten verfallen mit Ablauf des vereinbarten Betreuungszeitraums und werden nicht ausgezahlt oder auf spätere Zeiträume übertragen.
(5) Eine Nachbetreuung stellt keinen Bereitschafts- oder Notfalldienst dar.
27. Fahrtkosten
(1) Soweit keine andere individuelle Vereinbarung besteht, werden bei Terminen außerhalb eines Radius von 15 km die vereinbarten Fahrtkosten berechnet.
(2) Berechnet werden Hin- und Rückweg.
(3) Zusätzlich kann eine vereinbarte Zeitpauschale für die Fahrzeit berechnet werden.
(4) Bei externen Seminaren, Vorträgen, Hospitationen und Train-the-Trainer-Veranstaltungen können Fahrt-, Reise-, Hotel- und sonstige Nebenkosten abweichend individuell vereinbart werden.
28. Urheberrecht
(1) Sämtliche von der Hundeschule geschaffenen Texte, Konzepte, Arbeitsunterlagen, Präsentationen, Grafiken, Videos, Trainingsbücher, Schulungsunterlagen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
(2) Der Erwerb oder die Teilnahme an einem Angebot überträgt keine weitergehenden Nutzungsrechte als die für die persönliche beziehungsweise vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte.
(3) Insbesondere dürfen Inhalte ohne ausdrückliche Zustimmung nicht für eigene Seminare, Workshops, Onlinekurse, Kundenunterlagen oder sonstige wirtschaftliche Angebote übernommen werden.
29. Haftung
(1) Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Hundeschule nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden haftet die Hundeschule ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ihn oder seinen Hund verursacht werden.
(6) Die gesetzliche Tierhalter- und Tieraufseherhaftung bleibt unberührt.
30. Ausfall der Hundeschule
(1) Kann die Hundeschule einen Termin insbesondere aufgrund eigener Erkrankung, Unfall, höherer Gewalt, extremer Witterung oder sonstiger nicht sicher beherrschbarer Umstände nicht durchführen, kann ein Ersatztermin angeboten werden.
(2) Kann die vereinbarte Leistung endgültig nicht erbracht werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
31. Verbraucherwiderruf
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit dieses gesetzlich nicht ausgeschlossen wurde oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen erloschen ist.
(2) Die erforderliche Widerrufsbelehrung wird gesondert zur Verfügung gestellt.
(3) Für digitale Inhalte gelten ergänzend die besonderen Regelungen nach § 25 dieser AGB.
32. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(3) Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gelten die gesetzlich zulässigen besonderen Gerichtsstandsvereinbarungen.
(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.
Widerrufsbelehrung
Sarah Betzer – Darkgiantpaws
Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher
Sarah Betzer – Darkgiantpaws mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über seinen Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen.
Der Verbraucher kann hierfür das unten aufgeführte Muster-Widerrufsformular verwenden. Die Verwendung des Formulars ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Folgen des Widerrufs
Wird der Vertrag wirksam widerrufen, werden alle Zahlungen, die die Hundeschule vom Verbraucher aufgrund des widerrufenen Vertrages erhalten hat, einschließlich gegebenenfalls gesetzlich zu erstattender Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist.
Für die Rückzahlung wird grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für die Rückzahlung werden keine Entgelte berechnet.
Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist
Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass die Hundeschule bereits während der vierzehntägigen Widerrufsfrist mit einer gebuchten Dienstleistung beginnt, und widerruft der Verbraucher den Vertrag anschließend vor vollständiger Erbringung der Dienstleistung, ist für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen Wertersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu leisten.
Bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Hundeschule vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Hundeschule erlischt.
Dies betrifft insbesondere entsprechende Online-Beratungen, Live-Webinare, Online-Coachings und andere Dienstleistungen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Digitale Inhalte
Bei Verträgen über digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, kann das Widerrufsrecht bereits mit Beginn der Vertragserfüllung erlöschen.
Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Hundeschule vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert, und die gesetzlichen Anforderungen an die Vertragsbestätigung erfüllt wurden.
Dies betrifft insbesondere sofort bereitgestellte Aufzeichnungen von Webinaren oder Vorträgen, Videos, Videokurse, PDFs, digitale Trainingsbücher, Downloads und vergleichbare digitale Inhalte.
Nach wirksamem Erlöschen des Widerrufsrechts besteht kein Widerrufsrecht mehr für den betreffenden digitalen Inhalt.
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Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns übermitteln.
An:
Sarah Betzer – Darkgiantpaws
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung / den Erwerb der folgenden digitalen Inhalte:
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Bestellt / Vertrag geschlossen am:
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Name des Verbrauchers:
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Anschrift des Verbrauchers:
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Datum:
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Unterschrift des Verbrauchers
(nur bei Mitteilung auf Papier):
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